TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AVR 1, Februar 2025, Seite 5

Die FinanzOnline-Verordnungsnovelle 2024

Die 14. Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006 im Überblick

Martin Vock

Die aktuelle Novellierung der FOnV 2006 durch die Verordnung BGBl II 2024/325 enthält Regelungen zu drei unterschiedlichen Aspekten von FinanzOnline: zum Teilnehmerkreis, zur Teilnahme (bisher „Anmeldung“ genannt) und zur elektronischen Zustellung. Den inhaltlichen und umfangmäßigen Schwerpunkt bildet die Neugestaltung des Anmeldeverfahrens bzw der Teilnahme, während die übrigen beiden Regelungsbereiche von untergeordneter Bedeutung sind. Im Folgenden wird das neue Konzept der Teilnahme an FinanzOnline dargestellt.

1. „Teilnahme an“, statt „Anmeldung zu“ FinanzOnline

1.1. Allgemeines

Die FOnV 2006 idF vor der Verordnung BGBl II 2024/325 enthielt in § 3 Abs 1 die Bestimmungen über die „Anmeldung“ zu FinanzOnline. Damit war der Prozess der Erlangung von Zugangsdaten für den Einstieg in FinanzOnline gemeint. Der bisherige § 3 Abs 2 FOnV 2006 enthielt Ausführungen zur Teilnahme an FinanzOnline unter Verwendung der Funktion „Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID)“, welche keine Zugangsdaten für den Einstieg in FinanzOnline erfordert.

In der Neufassung der FOnV 2006 wird zwischen dem Einstieg in FinanzOnline („Teilnahme“) und dem Prozess der Bekanntgabe von Zugangsdaten unterschieden. Eine inhaltliche Änderung ist mit dieser begriffli...

Daten werden geladen...