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AVR 1, Februar 2025, Seite 25

Unionsrechtliche Schranken für Streitprävention und Streitbeilegung im Rahmen der globalen Mindeststeuer

Franz Wallig

Die OECD veröffentlichte am ein Konsultationspapier zu „Tax Certainty for the GloBE Rules“, in dem mögliche Lösungsansätze zur Prävention und Beilegung von aus der globalen Mindeststeuer resultierenden Konflikten zur Diskussion vorgelegt wurden. Diese Mechanismen müssen jedoch unionsrechtskonform ausgestaltet werden, damit eine Anwendung in der EU in Frage kommt. Dieser Beitrag würdigt die vorgeschlagenen und bestehenden Lösungen zur Streitprävention und -beilegung iZm der globalen Mindeststeuer aus unionsrechtlicher Sicht.

1. Das Rechtsprechungsmonopol des EuGH

Die Vorschläge der OECD zur Streitprävention und Streitbeilegung gehen von der Prämisse aus, dass die Mitgliedstaaten des OECD Inclusive Framework im Rahmen ihrer Souveränität ohne Einschränkungen dazu in der Lage sind, bi- oder multilaterale Streitpräventions- und Streitbeilegungsmaßnahmen zu ergreifen. Stellen sich Auslegungsfragen zum DBA-Recht, ist diese Ansicht aus unionsrechtlicher Perspektive auch vertretbar - es gibt keine Zuständigkeit des EuGH zur Auslegung von DBA, weshalb Streitpräventions- und Streitbeilegungsmaßnahmen wie etwa das DBA-Schiedsverfahren nach Art 25 Abs 5 OECD-MA in den meisten Fällen unionsrechtl...

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