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Anfragebeantwortung des BMF zu einer Zweifelsfrage zur 14. Novelle der FinanzOnline-Verordnung 2006
Anfrage vom , abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen-Verfahrensrecht/Anfragebeantwortung---FOnV-2006.html.
Wird es auch nach dem weiterhin möglich sein, dass ein Steuerpflichtiger in FinanzOnline weitere Berechtigte anlegen kann, damit diese für den Steuerpflichtigen Anbringen über Finanzonline übermitteln können?
Stellungnahme des BMF:
Die Benutzerverwaltung in FinanzOnline, dh die Möglichkeit des FinanzOnline-Supervisors, Unterberechtigungen für gewisse Funktionen in FinanzOnline bestimmten Personen einzuräumen, bleibt auch nach Inkrafttreten der 14. Novelle zur FinanzOnline-Verordnung 2006 mit im bisherigen Umfang aufrecht.
Das bedeutet: Wie bisher können alle umsatzsteuerpflichtigen FinanzOnline-Teilnehmer („= Unternehmer mit U-Signal“) und berufsmäßige Parteienvertreter über die Funktion Benutzerverwaltung Rechte in FinanzOnline an andere Personen vergeben usw diese verändern oder entziehen.
Die Person, die vom Supervisor eine entsprechende Berechtigung erhalten hat, kann - wie bisher - auf eine der folgenden Arten für den Unternehmer in FinanzOnline einsteigen:
mit ihrer eigenen ID Austria oder
mit den FinanzOnline-Zugangsdaten (Teilne...