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AfA nach Entnahme eines Gebäudes zum Buchwert gemäß § 6 Z 4 EStG
Anfragebeantwortung vom , abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---ESt-KSt/AfA-nach-Gebaeudeentnahme.html.
Im Erkenntnis vom , 2013/15/0169, hatte der VwGH zu beurteilen, ob bei Vermietung nach einer in Anwendung des § 24 Abs 6 EStG in der damaligen Fassung steuerneutralen Gebäudeentnahme die AfA-Bemessung nach § 16 Abs 1 Z 8 EStG von den ursprünglichen Anschaffungskosten vorzunehmen ist. Der VwGH hat diese Ansicht verworfen. In Bezug auf die AfA deckt sich die im streitgegenständlichen Fall unter Anwendung des § 24 Abs 6 EStG in der damaligen Fassung geltende Rechtslage im Ergebnis mit derjenigen, die nach Novellierung des § 6 Z 4 EStG durch das AbgÄG 2023 besteht. Im Lichte dessen bietet die Novellierung des § 6 Z 4 EStG nach Ansicht des BMF keine ausreichende Grundlage, um im Interpretationsweg der vom VwGH vertretenen Auslegung des § 16 Abs 1 Z 8 EStG entgegenzutreten. Unabhängig von dieser VwGH-Entscheidung lässt auch der Wortlaut des § 6 Z 4 letzter Satz EStG iVm § 16 Abs 1 Z 8 lit a und d EStG nur wenig Raum für ein anderes Ergebnis. Um Unklarheiten zu vermeiden, ist eine entsprechende Klarstellung im kommenden EStR-Wartungserlass angedacht.