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Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 115 Konzerne

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Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich rechtlich selbstständige Einzelgesellschaften, die weitgehend unabhängig von anderen Unternehmensträgern ihre eigenen Zwecke und Interessen erfolgen. Ein Konzern liegt vor, wenn rechtlich selbstständige Unternehmen, die nicht die gleiche Rechtsform haben müssen, zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leistung zusammengefasst sind. Damit steht das Modell des Konzerns im Gegensatz zu dem System einzelner gesellschaftsrechtlicher Unternehmensformen und ist eine Zusammenfassung zu einer mehr oder weniger kompakten wirtschaftlichen Einheit mit Beherrschungs- und Abhängigkeitsverhältnissen (dazu Koppensteiner/Rüffler Rz 9 bis 14) zum Zweck fremdbestimmter Leitung (Fritz, Gesellschafts- und Unternehmensformen3 Rz 1645). § 115 definiert den Konzern durch die Merkmale der einheitlichen Leitung und den beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen (Konzernunternehmen). Ein beherrschender Einfluss (dazu Koppensteiner/Rüffler Rz 6 mwN) ist dann anzunehmen, wenn ein rechtlich selbstständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss eines anderen Unternehme...

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