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FMA novelliert Verordnung für nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien
Am wurde im Bundesgesetzblatt II eine von der FMA erlassene Novelle zur Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) veröffentlicht. Durch diese Novelle sollen die bisher vier kennzahlenspezifischen Ausnahmekontingente auf ein einziges institutsspezifisches Ausnahmenkontingent in Höhe von 20 % des Neukreditvolumens zusammengefasst werden. Die neue Regelung ist seit dem auf neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierungen anwendbar.
Die FMA folge mit der Novellierung der KIM-VO einer Empfehlung des österreichischen Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG), das in seiner Sitzung vom beschlossen habe, zur „Erleichterung in der Administration der Ausnahmekontingente“ diese Vereinfachung zu den von ihm gemachten Vorgaben anzuordnen.