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GesRZ 4, August 2024, Seite 204

Lieferkettenrichtlinie und Unternehmensverbund

Hans-Georg Koppensteiner

Nach jahrelangen, von ursprünglich unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten geprägten Bemühungen ist die Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence, im Folgenden kurz: CSDDD) in Kraft getreten. Nach ihrem Art 1 Abs 1 lit a bezweckt sie, Unternehmen bezüglich der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit, jener von Tochterunternehmen und von Geschäftspartnern auf Menschenrechte und Umwelt zu verpflichten. Die Richtlinie fügt sich in völkerrechtliche Vorgaben ein. Sie gehört zu weiteren Rechtsakten der EU mit ähnlicher Zielsetzung. Ihr Anliegen ist in einer Reihe schon geltender nationaler Gesetze vorweggenommen (zB im deutschen LkSG). Die CSDDD greift verbundene Unternehmen in drei Zusammenhängen auf, nämlich bei der Abgrenzung ihres Anwendungsbereichs, bei der Verteilung von Pflichten und im Kontext privatrechtlicher Haftung. Mit öffentlich-rechtlichen Sanktionen beschäftige ich mich nur am Rande, mit Regelungen zu Geschäftspartnern überhaupt nicht. Den Untersuchungen zu den angeführten Themen wird eine kurz gefasste Skizze zum regulatorischen Rahmen vorangestellt.

I. Der regulatorische Rahmen

Art 2 CSDDD umschreibt den persönlic...

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