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GesRZ 4, August 2024, Seite 199

Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024

Am langte im Nationalrat ein Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz ein, mit dem ua das Genossenschaftsgesetz und das Vereinsgesetz geändert werden sollen (Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 – GenRÄG 2024). Mit dem Gesetzesvorhaben soll künftig insbesondere die Möglichkeit einer identitätswahrenden Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften geschaffen werden.

Die Erläuterungen verweisen darauf, dass sich die Bundesregierung bereits im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 zur Stärkung der Rechtsform der Genossenschaft bekannt habe. In Umsetzung dieses Vorhabens sollen Genossenschaften nun als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform gestärkt werden. Das Genossenschaftsrecht soll daher einerseits dadurch modernisiert werden, dass die Nachschusspflicht der Mitglieder mit beschränkter Haftung flexibler gestaltbar sein soll. So soll es möglich sein, die Nachschusspflicht im Genossenschaftsvertrag nicht nur mit einem höheren Betrag festzulegen, sondern auch einzuschränken oder auszuschließen. Die Möglichkeit der Herabsetzung der Nachschusspflicht soll auch für bestehende Genossenschaften offenstehen. Der Rechtsform der Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung komme praktisch keine Bed...

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