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Hauptwohnsitzbefreiung: Angemessene Frist für die Aufgabe des Wohnsitzes
Die Veräußerung des bisherigen Hauptwohnsitzes ist unter den in § 30 Abs 2 Z 1 EStG idF 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1. StabG 2012, BGBl I 2012/22) definierten Voraussetzungen von der Einkommensbesteuerung ausgenommen, wenn der Hauptwohnsitz im Zusammenhang mit der Veräußerung aufgegeben wird. Die Finanzverwaltung nahm einen derartigen Zusammenhang bisher dann an, wenn Veräußerung und Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb einer definierten Toleranzfrist (6 Monate bzw in der Folge 12 Monate) erfolgten. Nach dem nun ergangenen Erkenntnis des VwGH steht dem Steuerpflichtigen dafür eine angemessene, allenfalls auch längere Frist zur Verfügung.
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Ro 2015/15/0006; RV/6100633/2014; Amtsrevision abgewiesen |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin und ihr Gatte waren Hälfteeigentümer einer Liegenschaft und nutzten diese ab der Anschaffung für mehr als zehn Jahre als Hauptwohnsitz. Im Februar 2012 erwarben die Ehegatten ein Grundstück in der Absicht, dort ihren neuen Hauptwohnsitz zu begründen. Im Juli 2012 verkauften sie ihren bisherigen Hauptwohnsitz und vereinbarten dessen Übergabe an den Käufer bis spätestens .
Ebenfalls im Juli 2012 reichten die Ehegatten die Baupläne für das neu zu e...