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BFGjournal 7-8, August 2017, Seite 270

Rückforderung von Familienhilfe und Kinderabsetzbetrag

Zeitraumbezogene Zuordnung von Prüfungen durch die Universität als Voraussetzung des (Weiter-)Bezugs der Familienbeihilfe

Wolfgang Ryda

Die Zuordnung einer in der Nachfrist absolvierten Prüfung zu einem – für das (Weiter-)Bestehen des Anspruchs auf Familienbeihilfe relevanten – Nachweiszeitraum orientiert sich exklusiv an einer nach Maßgabe universitärer Vorschriften ausgestellten Bestätigung.


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RV/7100615/2017, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

1.1. Sachverhalt

Im Zuge eines Vorhalteverfahrens zur Prüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, einen Studienerfolgsnachweis ihrer das Bachelorstudium Chemie betreibenden Tochter im Studienjahr 2015/2016 nachzureichen.

In Ansehung der Tatsache, dass aus dem am nachgereichten Sammelzeugnis der Universität Wien für das Studienjahr 2015/2016 einerseits die positive Absolvierung von Prüfungen im Ausmaß von 6 Semesterwochenstunden ausgewiesen wurde, andererseits die Universität die am positiv absolvierte, 2 Semesterwochenstunden umfassende Prüfung „Mathematische Grundlagen“ ausdrücklich dem Wintersemester 2016 zugeordnet hat, wurden von der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag als im Monat Oktober 2016 unrechtmäßig bezogen zurückgefordert.

In der Folge wurde mit Schriftsatz vom ein...

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