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FMA veröffentlicht Merkblätter zum Vertrieb von Alternative Investmentfonds (AIF) in Österreich
Am hat die FMA zwei Merkblätter zum Vertrieb von Alternative Investmentfonds (AIF) gem AIFMG in Österreich veröffentlicht. Das Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gem § 31 AIFMG schreibt vor, dass der AIFM die Einbringung von Angaben gemäß Anlage 4 zu § 30 AIFMG an die Behörde des Herkunftsmitgliedstaats zu erbringen hat. Das zweite Merkblatt zum Vertrieb von AIF an Privatkunden gem § 49 AIFM (Art 43 RL 2011/61/EU) setzt die Einbringung von Angaben gemäß Anlage 3 zu § 29 AIFMG an die Behörde des Herkunftsmitgliedstaats fest.
Gemäß der Information beider Merkblätter sind die folgenden Dokumente bei der zuständigen Behörde einzubringen:
ein Anzeigeschreiben einschließlich des Geschäftsplans
die Satzung respektive die Vertragsbedingungen
eine Beschreibung des AIF
Weiters wird das Einbringen der Konzessionsbescheinigung und der Gebühren erläutert. Die elektronische Einbringung kann via E-Mail an aifm@fma.gv.at erfolgen.
Vertrieb von EU-AIF in Ö gem § 31 AIFMG: http://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=10366&t=1378804213&hash=f8b3203440a063162a84a029c536f7c2
Vertrieb von AIF an Privatkunden gem § 49 AIFMG: http://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=10405&t=1378804213&hash=7deedaab66d114...