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ÖBA 10, Oktober 2013, Seite 763

Zur Hemmung der Verjährung durch Privatbeteiligtenanschluss

§§ 1489, 1497 ABGB; § 67 StGB; § 275 UGB

Der Anschluss als Privatbeteiligter unterbricht die Verjährung nur gegenüber demjenigen, gegen den sich das Strafverfahren richtet und auch nur für die in der Anschlusserklärung geltend gemachten Ansprüche. Der Anschluss im Verfahren gegen ein für einen Rechtsträger handelndes Organ unterbricht die Verjährung für Ansprüche gegen den Rechtsträger nicht.

Aus der Begründung:

Die beklagte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war von 2003 bis 2006 Abschlussprüferin einer im Immobilienbereich tätigen AG (idF: Gesellschaft). Am testierte sie deren Jahresabschluss zum und informierte darüber deren Vorstand.

Am erwarb der Kläger 2.100 Aktien der Gesellschaft zu einem Kurs von € 7,03. Einschließlich Spesen wandte er dafür € 14.925,39 auf. Im Lauf der Jahre verloren die Aktien an Wert; Mitte Februar 2011 lag der Kurs bei € 3,24.

Mit seiner am eingebrachten Klage begehrt der Kläger € 18.734,84 samt 4% Zinsen ab Zug um Zug gegen „Rückstellung“ von 2.100 Aktien der Gesellschaft; hilfsweise erhebt er ein Feststellungsbegehren. Er habe die Aktien im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Prüfung „der“ Jahresabschlüsse erw...

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