Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 10, Oktober 2013, Seite 705

„EuVECA“ (Europäischer Risikokapitalfonds)

Ein neues EU-Gütesiegel für Venture-Capital-Fonds

Rolf Majcen

Seit den 1980er Jahren arbeitet die EU an der Harmonisierung des europäischen Investmentmarktes Jahrzehntelang konzentrierten sich die Arbeiten dabei mehr oder weniger auf die UCITS-Richtline (Richtlinie 85/611/EWG) und deren Novellierungen bzw Neufassungen. Doch seit der Finanzmarktkrise ergänzen weitere Harmonisierungsnormen die europäische Fondslandschaft und die Intensität der Regulierung nimmt rasant zu. Im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL) erlassen, die ein neues regulatorisches Gütesiegel für alternative Investmentfonds schaffen könnte und bis zum in nationales Recht umgesetzt werden musste. Ebenfalls mit traten zwei weitere EU-Verordnungen zur Regulierung spezieller Fonds in Kraft: Die Verordnung (EU) Nr 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF-VO) und die Verordnung (EU) Nr 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (European Venture Capital Funds – EuVECA-VO) .

Die EuVECA-VO sieht einheitliche regulatorische Rahmenbedingungen für Risikokapitalfonds (Venture Capital-Fonds) und deren Manager vor, wenn sich die Manager freiwillig ihrem Anwendungsbereich un...

Daten werden geladen...