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ÖBA 10, Oktober 2013, Seite 705

„EuVECA“ (Europäischer Risikokapitalfonds)

Ein neues EU-Gütesiegel für Venture-Capital-Fonds

Rolf Majcen

Seit den 1980er Jahren arbeitet die EU an der Harmonisierung des europäischen Investmentmarktes Jahrzehntelang konzentrierten sich die Arbeiten dabei mehr oder weniger auf die UCITS-Richtline (Richtlinie 85/611/EWG) und deren Novellierungen bzw Neufassungen. Doch seit der Finanzmarktkrise ergänzen weitere Harmonisierungsnormen die europäische Fondslandschaft und die Intensität der Regulierung nimmt rasant zu. Im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL) erlassen, die ein neues regulatorisches Gütesiegel für alternative Investmentfonds schaffen könnte und bis zum in nationales Recht umgesetzt werden musste. Ebenfalls mit traten zwei weitere EU-Verordnungen zur Regulierung spezieller Fonds in Kraft: Die Verordnung (EU) Nr 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF-VO) und die Verordnung (EU) Nr 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (European Venture Capital Funds – EuVECA-VO) .

Die EuVECA-VO sieht einheitliche regulatorische Rahmenbedingungen für Risikokapitalfonds (Venture Capital-Fonds) und deren Manager vor, wenn sich die Manager freiwillig ihrem Anwendungsbereich un...

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