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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 183 Änderungen der Abhandlungsgrundlagen

Stephan Verweijen

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
13
II.
Auftauchen neuer Vermögenswerte
47
A.
Weiteres Vorgehen
8, 9
B.
Beschlussfassung
10, 11
1.
Gebührenbestimmung
2.
Angaben gem § 178 Abs 2
III.
Erstmalige Abhandlung
1417
IV.
Letztwillige Verfügungen
18, 19
V.
Nachträgliche Erbteilung

I. Allgemeines

1

Mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses ist das Verlassenschaftsverfahren beendet. Dennoch kann es zu Konstellationen kommen, die eine neuerliche Befassung erforderlich machen. § 183 ist Nachfolgebestimmung der früheren § 179 f AußStrG 1854 über die Nachtragsabhandlung.

2

Primär sind zwei Fälle der Änderung der Abhandlungsgrundlagen denkbar: Es werden neue Vermögenswerte bekannt oder es wird eine (weitere) letztwillige Verfügung des Verstorbenen gefunden. Treten hingegen neue Erben auf, die ein besseres Erbrecht behaupten, so ist das Verlassenschaftsgericht nicht zuständig. Diese sind gem § 164 auf den streitigen Rechtsweg verwiesen.

3

Wenngleich die Fälle des § 183 eine gewisse Ähnl...

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