AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 124 Kosten
Literatur
Barth/Ganner, Erwachsenenschutzrecht (in Vorbereitung); Fritz, Neuerungen im Verfahrensrecht nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, iFamZ 2017, 177; Geroldinger, Eckpfeiler des neuen Erwachsenenschutzverfahrens, RZ 2018, 69; Gitschthaler, Kosten im Sachwalterbestellungsverfahren, RZ 1985, 122; Traar/Pesendorfer/Fritz/Barth, Sachwalterrecht und Patientenverfügung (2015).
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
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§ 124 entspricht im Wesentlichen dem § 129 idF vor Inkrafttreten des 2. ErwSchG. Allerdings werden die bisher in § 129 angeführte Erweiterung der Sachwalterschaft und die vor Inkrafttreten des 2. ErwSchG geltende Bestimmung des § 131 (Genehmigung zur Sterilisation) nicht mehr erwähnt. Wird eine gerichtliche Erwachsenenvertretung geändert, übertragen, erneuert oder beendet, ist neben § 124 auch § 128 Abs 1 zu beachten. § 131 Abs 4 enthält außerdem eine eigene Kostentragungsregelung im Genehmigungsverfahren bei Personensorgeangelegenheiten.
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§ 124 regelt die Kostentragungspflicht bei Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters. Als Grundprinzip gilt, dass die betr...