AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 122 Einstellung
Literatur
Barth/Ganner, Erwachsenenschutzrecht (in Vorbereitung); Fritz, Neuerungen im Verfahrensrecht nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, iFamZ 2017, 177; Fucik, Außerstreitverfahren in Abstammungs-, Adoptions-, Ehe- und Sachwalterschaftssachen, ecolex 2004, 920; Geroldinger, Eckpfeiler des neuen Erwachsenenschutzverfahrens, RZ 2018, 69; Gitschthaler, Einzelne Probleme des neuen Sachwalterrechtes und der Versuch einer Lösung, ÖJZ 1985, 231; Lurger/Melcher, Handbuch Internationales Privatrecht (2017); Traar/Pesendorfer/Fritz/Barth, Sachwalterrecht und Patientenverfügung (2015).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Voraussetzungen | ||
III. | Zeitpunkt | ||
IV. | Form | ||
V. | Gesonderte Aussprüche | ||
A. | Vorliegen der Voraussetzungen für eine Vorsorgevollmacht, gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung | ||
B. | Beendigung einer Vorsorgevollmacht, gewählten oder gesetzlichen Erwachsenenvertretung | ||
VI. | Verständigungen | ||
VII. | Sonstiges |
I. Allgemeines
1
§ 122 Abs 1 und Abs 2 entsprechen bis auf die begrifflichen Anpassungen den § 122 Abs 1 und Abs 2 vor Inkrafttreten des 2. ErwSchG. Neu hinzugekommen sind die Aussprüche nach § 122 Abs 3. Diese lösen die nunmehr obsolete Bestimmung des § 122 A...