AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 120a Sachverständigengutachten
Literatur
Barth/Ganner, Handbuch Sachwalterrecht2 (2010); Barth/Ganner, Erwachsenenschutzrecht (in Vorbereitung); Fritz, Neuerungen im Verfahrensrecht nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, iFamZ 2017, 177; Geroldinger, Eckpfeiler des neuen Erwachsenenschutzverfahrens, RZ 2018, 69; Gitschthaler, Einzelne Probleme des neuen Sachwalterrechts und der Versuch einer Lösung, ÖJZ 1984, 193, 231; Traar/Pesendorfer/Fritz/Barth, Sachwalterrecht und Patientenverfügung (2015).
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
Bisher wurde in der Bestimmung über die mündliche Verhandlung (§ 121 aF) ohne nähere Ausführung vorausgesetzt, dass vor Bestellung eines Sachwalters ein Sachverständigengutachten einzuholen ist. § 120a wurde nun aus dem bisherigen § 121 herausgelöst und regelt, wann die Einholung eines Gutachtens für die betroffene Person erforderlich ist.
II. Sachverständigengutachten
2
§ 120a regelt, unter welchen Umständen das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen muss bzw kann.
Weiterhin werden aber keine Vorgaben gemacht, aus welchem Fachgebiet ein solches Gutachten sta...