AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 120 Einstweiliger Erwachsenenvertreter
Literatur
Barth/Ganner, Handbuch des Sachwalterrechts2 (2010); Barth/Ganner, Erwachsenenschutzrecht (in Vorbereitung); Fritz, Neuerungen im Verfahrensrecht nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, iFamZ 2017, 177; Fucik, Verfahrenssachwalter, einstweiliger und (endgültiger) Sachwalter im Vergleich, ÖJZ 2014/63; Geroldinger, Eckpfeiler des neuen Erwachsenenschutzverfahrens, RZ 2018, 69; Gitschthaler, Verfahrenssachwalter und einstweiliger Sachwalter, ÖJZ 1990, 762; Traar/Pesendorfer/Fritz/Barth, Sachwalterrecht und Patientenverfügung (2015).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Voraussetzungen | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Person des einstweiligen Erwachsenenvertreters | |||
C. | Verfahren | |||
1. | Allgemeines | |||
2. | Erheblicher und unwiederbringlicher Nachteil | |||
3. | Beschluss | |||
III. | Wirkung | |||
IV. | Ende der Vertretungsbefugnis |
I. Allgemeines
1
§ 120 Abs 1 wurde im Wesentlichen (bis auf die neuen Begrifflichkeiten) übernommen. Auch § 120 Abs 2 entspricht § 120 Satz 3 aF, dieser wurde um die verpflichtende Befassung des Erwachsenenschutzvereins ergänzt. Neu sind § 120 Abs 3 erster und dritter Satz, die die Ausnahme von § 243 Abs 3 ABGB (keine überschneidende Bereiche mehrerer Vertreter) hinsichtlich des ein...