AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 119 Rechtsbeistand im Verfahren
Literatur
Barth, Der Rechtsanwalt als Sachwalter, ÖJZ 2005/4; Barth/Ganner, Erwachsenenschutzrecht (in Vorbereitung); Fritz, Neuerungen im Verfahrensrecht nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, iFamZ 2017, 177; Fucik, Verfahrenssachwalter, einstweiliger und (endgültiger) Sachwalter im Vergleich, ÖJZ 2014/63; Geroldinger, Eckpfeiler des neuen Erwachsenenschutzverfahrens, RZ 2018, 69; Gitschthaler, Verfahrenssachwalter und einstweiliger Sachwalter, ÖJZ 1990, 762; Traar/Pesendorfer/Fritz/Barth, Sachwalterrecht und Patientenverfügung (2015).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Rechtsbeistand | |||
A. | Gesetzlicher oder selbstgewählter Vertreter | |||
1. | Eignung | |||
2. | Gesetzlicher Vertreter | |||
3. | Selbstgewählter Vertreter | |||
B. | Vertreter für das Verfahren | |||
1. | Allgemeines | |||
2. | Beschluss und Wirkung | |||
3. | Entschädigung | |||
4. | Beendigung der Vertretungsbefugnis |
I. Allgemeines
1
Die Bestimmung des § 119 entspricht im Wesentlichen dem § 119 aF. Der Begriff Rechtsbeistand war schon bisher Teil des Gesetzeswortlautes in § 119 und wurde nun in die Überschrift aufgenommen. Somit deutet schon der Titel der Bestimmung an, dass nicht nur ein vom Gericht bestellter Vertreter, sondern auch ein selbstgew...