AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 118 Erstanhörung
Literatur
Barth/Ganner, Handbuch des Sachwalterrechts2 (2010); Barth/Ganner, Erwachsenenschutzrecht (in Vorbereitung); Fritz, Neuerungen im Verfahrensrecht nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, iFamZ 2017, 177; Geroldinger, Eckpfeiler des neuen Erwachsenenschutzverfahrens, RZ 2018, 69; Gitschthaler, Die Erstanhörung nach dem Sachwaltergesetz, NZ 1990, 265; Pesendorfer, Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, ÖJZ 2018/66; Traar/Pesendorfer/Fritz/Barth, Sachwalterrecht und Patientenverfügung (2015); Tschugguel, Ein Jahr Sachwalterrecht in der Praxis, WR 1985 H 13.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Erstanhörung | |||
A. | Inhalt und Ablauf | |||
1. | Vorherige Abklärung (§ 117a) | |||
2. | Verpflichtende, unmittelbare Erstanhörung | |||
3. | Ladung oder persönliches Aufsuchen | |||
4. | Inhalt | |||
5. | Ergebnis | |||
6. | Weiteres Verfahren | |||
7. | Folgen des Unterbleibens der Erstanhörung | |||
B. | Keine Vorführung | |||
C. | Dringlichkeit | |||
III. | Rechtshilfe |
I. Allgemeines
1
§ 118 wurde mit dem 2. ErwSchG weitgehend übernommen. Auch in Zukunft ist die Erstanhörung verpflichtend, Ausnahmen davon sind nicht vorgesehen. Die Erstanhörung dient dem Untersuchungsgrundsatz, der – wie bisher schon das Sachwalterverfahren – das Erwachsenenschutzverfahren ...