AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 117a Befassung des Erwachsenenschutzvereins
Literatur
Barth, Ein Gesetz und seine Kosten, iFamZ 2017, 73; Barth/Ganner, Handbuch des Sachwalterrechts2 (2010); Barth/Ganner, Erwachsenenschutzrecht (in Vorbereitung); Fritz, Das Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“, iFamZ 2014, 62; Fritz, Neuerungen im Verfahrensrecht nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, iFamZ 2017, 177; Fuchs/Hammerschick, Sachwalterschaft, Clearing und Alternativen zur Sachwalterschaft (2013); Geroldinger, Eckpfeiler des neuen Erwachsenenschutzverfahrens, RZ 2018, 69; Hammerschick/Mayrhofer, Clearing und Clearing Plus: wirksame Schritte zur Vermeidung von Sachwalterschaft, iFamZ 2016, 92; Mayrhofer/Hammerschick/Bühler/Reidinger, Vom vertretenen zum unterstützten Rechtssubjekt (2016); Pesendorfer, Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz , ÖJZ 2018/66.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Fortsetzung des Verfahrens | ||
III. | Verpflichtende Abklärung | ||
A. | Inhalt | ||
B. | Auftrag | ||
C. | Durchführung | ||
D. | Bericht und Empfehlung | ||
IV. | Verständigung der betroffenen Person |
I. Allgemeines
1
§ 117a wurde mit dem 2. ErwSchG neu eingeführt und regelt insb die verpflichtende Befassung des Erwachsenenschutzvereins.
2
Mit SWRÄG 2006 wurde die so...