AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 8 Einleitung des Verfahrens
Literatur
Barth/Gröger, Das neue Kinderbeistand-Gesetz im Überblick, iFamZ 2010, 221; Jelinek, Überlegungen zur Reform des Außerstreitverfahrens, NZ 1984, 73, 100; Zangl, Das neue Außerstreitverfahren, ÖJZ 2005/7, 121.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Verfahrenseinleitung auf Antrag | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | (Vor-)Prüfung des Antrags | ||
C. | Zeitpunkt und Art der Zustellung | ||
III. | Verfahrenseinleitung von Amts wegen | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Bezeichnung des Verfahrensgegenstands | ||
IV. | Sanktion bei Verstößen |
I. Allgemeines
1
Aufgrund der unterschiedlichen Materien des Außerstreitverfahrens und aufgrund des öffentlichen Interesses oder Kindeswohls, das in vielen dieser Materien, aber eben nicht in allen, zu berücksichtigen ist bzw dahinter steht, konnte der Gesetzgeber nicht einheitlich den Dispositionsgrundsatz festlegen. Umgekehrt spielen die erwähnten Aspekte in anderen Bereichen keine Rolle (bzw keine so große, die ein amtswegiges Tätigwerden der Gerichte erfordern).
2
Aus diesen verschiedenen zu berücksichtigenden Umständen war weder eine strikte Anordnung des Dispositions- noch des Offizialgrundsatzes möglich. In § 8 ist daher beiden Möglichkeiten Rechnung getragen, ...