AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 111 Besuchsbegleitung
Literatur
Beck, Kosten der Besuchsbegleitung, EF-Z 2015/7; Haidenthaller, Schwerpunkte der Kindschaftsrechts-Reform 2001, JBl 2001, 622; Höllwerth, Schadenersatzansprüche im Familienrecht, EF-Z 2016/139; Huter, Besuchsbegleitung in der gerichtlichen Praxis (Teil II), EF-Z 2012/97; Scheiner, Anmerkungen zum Besuchsrecht neu, ÖA 2001, 178; Thunhart, Können Eltern gegen ihren Willen zur Zusammenarbeit mit außergerichtlichen Institutionen gezwungen werden? iFamZ 2011, 139; Walter, Kommentar Außerstreitgesetz und Nebengesetze II (LBlSlg 3/2018, ErgLfg 4780056).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches zur Besuchsbegleitung | |
II. | Anwendungsfälle | |
III. | „Installierung“ der Besuchsbegleitung | |
IV. | Kosten der Besuchsbegleitung |
I. Grundsätzliches zur Besuchsbegleitung
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Die Besuchsbegleitung bezieht sich auf die Abwicklung der Kontakte. Generell sollen durch die Besuchsbegleitung einvernehmliche oder kontradiktorische Kontaktrechtsregelungen – dem Kindeswohl entsprechend – leichter durchgesetzt werden können. Ziel der Besuchsbegleitung ist, dass Eltern nach einer gewissen Zeit des begleiteten Kontakts die Kontakte wieder selbst (einvernehmlich) abwickeln können. Begleitete Kontakte setzen daher ...