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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§§ 86, 87

Ingmar Vinzenz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zustimmungserklärung
16
II.
Inkognitoadoption
79
III.
Widerruf
1013

I. Zustimmungserklärung

1

Die Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und nach gerichtlicher Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles zustande (§ 192 ABGB). Der Adoptionsvertrag hat der Schriftform zu genügen und ist grundsätzlich bedingungs- und befristungsfeindlich, obgleich der Adoptionsvertrag durch die gerichtliche Bewilligung aufschiebend bedingt ist und durch die Bewilligung rückwirkend wirksam wird. Die gerichtliche Bewilligung des Vertrages darf dann erteilt werden, wenn die in § 195 Abs 1 ABGB taxativ aufgezählten Personen der Annahme zustimmen:

  • Die Eltern des minderjährigen Wahlkindes (Z 1),

  • der Ehegatte oder der eingetragene Partner des Annehmenden (Z 2),

  • der Ehegatte oder der eingetragene Partner des Wahlkindes (Z 3),

  • das nich...

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