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iFamZ 4, August 2014, Seite 156

(K)ein Recht auf Adoption?

Eine Analyse der Judikatur des EGMR

Beatrix Krauskopf

Die EMRK gewährt kein ausdrückliches Recht auf Familie durch Adoption. In der Konvention findet sich weder ein explizit formuliertes Recht des Kindes darauf, adoptiert zu werden, noch ein Recht der potenziellen Eltern, adoptieren zu dürfen. Vor dem Hintergrund der EMRK als „living instrument“ stellt sich allerdings die Frage, ob der EGMR im Rahmen seiner Rsp der letzten Jahrzehnte ein solches Recht möglicherweise als Ausfluss anderer Konventionsrechte wie des Art 8 oder des Art 12 EMRK herausgebildet hat.

I. Adoption, Persönlichkeitsrechte und Familienbeziehungen

Eine Adoption stellt nicht nur aus persönlichen und gesellschaftlichen Gründen einen sensiblen Bereich dar, sondern sie bedarf auch in der rechtlichen Regelung eines bedachten Vorgehens des nationalen Gesetzgebers. Dieser Umstand liegt darin begründet, dass bei einer Adoption maßgebliche Persönlichkeitsrechte berührt werden, und zwar in einem Ausmaß, das jenes von bloßen Obsorgeentscheidungen noch um ein Vielfaches übersteigt, da nicht nur die rechtlichen Interessen der Adoptiveltern und der adoptierten Kinder, sondern auch jene der biologischen Eltern beeinträchtigt werden. Für die Fragestellung dieses Aufsatzes soll das Recht auf Adoption le...

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