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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 83

Joachim Pierer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zwingende mündliche Verhandlung
13
II.
Zweckerreichung vor der Entscheidung des Gerichts
47
III.
Säumnis
A.
Verfahren zur Feststellung der Nichtabstammung
812
B.
Verfahren zur Feststellung der Abstammung
1316
C.
Verhältnis zum Untersuchungsgrundsatz
17, 18
IV.
Vergleich und Anerkenntnisurteil über die Abstammung
1921
V.
Kostenersatz
A.
Allgemeines
2224
B.
Kosten für Sachverständige und DNA-Tests
2531
VI.
Abänderungsantrag
32, 33
VII.
Entscheidung durch Beschluss
3437

I. Zwingende mündliche Verhandlung

1

§ 83 Abs 1 bestimmt als lex specialis zu § 18, dass in Abstammungsverfahren zwingend mündlich zu verhandeln ist. Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass in Abstammungsverfahren weiterhin mündlich verhandelt wird, obwohl das Abstammungsverfahren mit Inkrafttreten des neuen AußStrG vom...

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