AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 13 Fachkräfteverordnung
Literatur:
Aubauer/Neumann, Neuerungen in der Krankenversicherung, Pensionsanpassung, IESG-Zuschlag und Fachkräfte-VO, taxlex 2008, 75; Aubauer/Rosenmayr-Khoshideh, Fachkräfteverordnung 2013 und Nachtschwerarbeit, taxlex 2012, 536; Ercher-Lederer/Dujmovits, Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte samt Regionalisierung der Mangelberufsliste, ASoK 2019, 31; Gerhartl, Aktuelle Entwicklungen im Ausländerbeschäftigugnsrecht, ; Lindmayr, Ausländerbeschäftigung: Fachkräfteverordnung 2016, RdW 2015, 754; Peyrl, Die Fachkräfteverordnung 2013, infas 2013, 88.
Übersicht der Kommentierung
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I. Grundsätzliches
1
§ 13 enthält die Grundlagen für zwei VO:
Eine nach Abs 1 erlassene VO bildet iVm § 12a und Anlage B die Grundlage für die Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf.
Eine nach Abs 4 erlassene VO erweitert dagegen die Möglichkeit für eine Zulassung als besonders Hochqualifizierter.
2
§ 13 wird im Allgemeinen (ebenfalls) als Ermächtigung zur Erlassung einer VO verstanden. ME ist dabei allerdings zu differenzieren: Während die Regelung des Abs 4 unzweifelhaft eine (bloße) Ermächtigung darstellt („kann“), ...