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ASoK 1, Jänner 2019, Seite 31

I. Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte samt Regionalisierung der Mangelberufsliste

Gerda Ercher-Lederer

Mit dem am vom Nationalrat beschlossenen Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, soll zum einen das Punktesystem der Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte nach § 12b Z 1 AuslBG entsprechend dem Erkenntnis des , verfassungskonform ausgestaltet werden (IA 504/A 26. GP; AB 417 BlgNR 26. GP; 137/BNR 26. GP). Bisher war es Personen, die das 40. Lebensjahr überschritten haben und über eine abgeschlossene Berufsausbildung und spezielle Fertigkeiten verfügen, anders als Universitätsabsolventen aufgrund des Punkteschemas nicht möglich, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als sonstige Schlüsselkraft zu erhalten. Diese Altersdiskriminierung soll nunmehr durch eine Aufwertung der Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung" beseitigt werden. Gleichzeitig soll das Kriterium „Alter“ entsprechend geringer gewichtet werden.

Zum anderen soll die sogenannte Regionalisierung der Mangelberufsliste erfolgen. Um eine bedarfsgerechte Steuerung sicherzustellen, sollen künftig auch Mangelberufe gemäß § 13 Abs 1 AuslBG für bestimmte Bundesländer per Verordnung festlegt werden können. In der Verordnung sollen unter Bedachtnahme auf die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes Höchstzahle...

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