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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 273 Begriff der Berufsunfähigkeit

Martin Sonntag

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Angestelltenbegriff
13
II.
Erwerb des Berufsschutzes
III.
Ausschlaggebende Tätigkeit
 
1.
Dauer der Ausübung
4, 5
2.
Gesundheitsbedingte Aufgabe des Berufes
6
 
3.
Einstufung
710
IV.
Verweisungsfeld
 
1.
Allgemeines
1120a
 
2.
Konkrete Verweisungen
2125
V.
Sonderfall Sportler, Künstler
26, 27
VI.
Härtefallregelung nach Vollendung des 50. Lebensjahres

I. Angestelltenbegriff

1

Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit und nicht die arbeitsvertragliche Vereinbarung (RS0083738, RS0083723). Dabei ist der Angestelltenbegriff des § 1 AngG heranzuziehen (10 ObS 32/92).

2

Pflegehelfer, Operationsgehilfen und Kindergartenhelfer (RS0084962) üben ebenso wenig eine Angestelltentätigkeit aus wie eine Trafikverkäuferin mit bloßer Warenausgabe und Inkasso (10 ObS 205/98i).

3

Zur Maßgeblichkeit des Überwiegens der Beitragsmonate in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag für die Anwendung von § 255 bzw § 273 vgl § 245 Rz 2.

II. Erwerb des Berufsschutzes

3a

Analog der Neuregelung des § 255 Abs 2 durch das BBG 2011 sind auf den Erwerb des Angestelltenberufsschutzes auch Facharbeitertätigkeiten anzurechnen; gleichzeitig ist damit auch eine Ausdehnung des Verweisungsfeldes auch auf die ausgeüb...

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