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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 261 Alters(Invaliditäts)pension, Ausmaß

Martin Sonntag

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Steigerungspunkte und Steigerungsbetrag (Abs 1 und 3)
 
1.
Allgemeines
1
 
2.
Übergangsbestimmungen und Verlustdeckelung
24
II.
Zurechnungsmonate bei Invaliditätspension (Abs 3 und 5)
5, 6
III.
Abschläge bei früherem Pensionsantritt (Abs 4 und 7)
710
IV.
Rechtslage nach dem APG
 
1.
Pensionskonto (§§ 10–13)
 
2.
Pensionsausmaß (§§ 5–6)
 
 
a)
Alterspension (§ 5)
 
 
b)
Invaliditäts-, Berufsunfähigkeit und Erwerbs- unfähigkeitspension (§ 6)
 
3.
Parallelrechnung (§ 15 alt)
 
4.
Kontoerstgutschrift (§ 15 neu)
V.
Zwischenstaatliche Pensionsberechnung
 
1.
Gemeinschaftsrecht
1518
 
2.
Bilaterale Abkommen
19, 20

I. Steigerungspunkte und Steigerungsbetrag (Abs 1 und 3)

1. Allgemeines

1

Die Regelung gilt gem § 274 auch für die Bemessung einer BUP. Durch die Verringerung des Steigerungsbetrages auf 1,78% pro Versicherungsjahr durch das BBG 2003 soll eine Bruttopension von 80% der GesamtBMG mit 45 Versicherungsjahren erreicht werden (vgl Teschner/Widlar/Pöltner, 1351). Diese Regelung gilt gem § 607 Abs 10 auch für die nach dem Übergangsrecht ab zustehende vorzAP bei langer Versicherungsdauer.

2. Übergangsbestimmungen und Verlustdeckelung

2

Die Übergangsbestimmungen...

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