ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 256 Dauer des Anspruchs auf Invaliditätspension
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | ||||
I. | Mitwirkungspflicht | |||
1. | Grundsätzliches und Zumutbarkeitskriterien | |||
2. | Verschulden und Überlegungsfrist | |||
3. | Konkrete Maßnahmen | |||
4. | Verfahrensrechtliches | |||
II. | Befristung der Pension | |||
1. | Allgemeines | |||
2. | Voraussetzungen und Ausmaß | |||
3. | Verfahrensrechtliches | |||
4. | Weitergewährung | |||
III. | Rechtslage nach dem SRÄG 2012 ab | |||
1. | Persönlicher Anwendungsbereich | |||
2. | Überblick über das neue Leistungsregime – materiell-rechtlich | |||
3. | Überblick über das neue Leistungsregime – verfahrensrechtlich | |||
4. | Übersicht über mögliche Konstellationen | |||
a) | Dauernde Invalidität – berufl Rehabilitation nicht zweckmäßig/zumutbar | |||
b) | Dauernde Invalidität – berufl Rehabilitation zweckmäßig/zumutbar | |||
c) | Vorübergehende Invalidität bei Berufsschutz | |||
d) | Vorübergehende Invalidität ohne Berufsschutz |
I. Mitwirkungspflicht
1. Grundsätzliches und Zumutbarkeitskriterien
1
Aus der zivilrechtlichen Schadensminderungspflicht leitet der OGH für den Bereich des SV-Rechtes eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht des Versicherten ab. Ob sich der Versicherte bei sonstigem Verlust des Anspruchs auf eine Leistung aus dem VF der gemindAF einer der Wiederher...