Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 254 Invaliditätspension

Martin Sonntag

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundvoraussetzungen der Invaliditätspension (Abs 1 und 3)
 
1.
Rechtslage bis und für bis geborene Versicherte ab (vor dem SRÄG 2012)
12
 
2.
Rechtslage für nach geborene Versicherte ab (nach dem SRÄG)
3, 4
II.
Pensionsbezieher nach Rehabilitation (Abs 4)
59
III.
Teilpension (Abs 6 bis 8)
1014

I. Grundvoraussetzungen der Invaliditätspension (Abs 1 und 3)

1. Rechtslage bis und für bis geborene Versicherte ab (vor dem SRÄG 2012)

1

Für Versicherte, die am das 50. Lj bereits vollendet haben, gilt § 254 Abs 1 Z 1 und 2 idF vor dem SRÄG 2012 (§ 669 Abs 5).

Abs 1 Z 1 idF vor dem SRÄG 2012 wurde gemeinsam mit § 253e über die pensionsvermeidende berufliche Rehabilitation mit dem BBG 2011 eingeführt. Für die in § 253e geregelte Rehabilitation ist damit der Rsp der Boden entzogen, bei Anbieten einer Rehabmaßnahme erst im sozialgerichtlichen Verfahren sei die Leistung befristet zuzusprechen (vgl näher § 255 Rz 99 und 178): Hatte der PVT den IP-Antrag mangels Invalidität abgewiesen und kommt das Sozialgericht zu einem anderen Ergebnis, muss es das Vorliegen der Voraussetzun...

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