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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Dokumentvorschau
Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 205a Zusatzrente für Schwerversehrte

Sieglinde Tarmann-Prentner

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Die Zusatzrente für Schwerversehrte nach § 205a ASVG wird nicht wegen des besonderen körperlichen Zustandes gewährt, sodass sie als Nettoeinkommensbestandteil des Ausgleichszulagenwerbers anzusehen ist (RS0084287).

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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