ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
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§ 166 Ruhen des Wochengeldes
1
Diese Bestimmung ist der Regelung betreffend das Ruhen des Krankengeldanspruches gem § 143 Abs 1 Z 3 nachgebildet. Es kann daher grds auf die diesbezügliche Rsp verwiesen werden (s näher § 143 Rz 3 f).
2
Das Anwendungsfeld des Ruhenstatbestandes des Abs 1 Z 2 ist sehr reduziert. Zum einen sehen die arbeitsrechtlichen Normen nur wenige mutterschaftsbezogene Entgeltsfortzahlungsansprüche vor, weil die Zeit des absoluten Beschäftigungsverbots gem §§ 3 Abs 1 und 5 Abs 1 MSchG ohnedies durch die Wochengeldleistung abgedeckt wird. Zum anderen wurde mit dem Abs 1 Z 3 ein weiterer Ruhenstatbestand eingefügt, der auf den Fall der Weiterarbeit bei demselben oder einem anderen AG ausdrücklich Bedacht nimmt (Binder in Tomandl, System 264/34).
3
Bei einer Entgeltsfortzahlung im Ausmaß von genau 50% ruht das Wochengeld zur Hälfte. Ansonsten führt jedes Erwerbseinkommen neben dem Wochengeldbezug zu einem Ruhen des Wochengeldes im Ausmaß dieses Erwerbseinkommens (Abs 1 Z 3; Resch, Sozialrecht³ 61).
4
Der OGH hatte bislang nur in zwei Fällen das rechtliche Verhältnis zwischen dem Tatbestand des Abs 1 Z 2 und einer Spezialregelung (§ 61 DO.A und § 28 Abs 4 GehKG), welche vom Grundsatz der Priorität des Woche...