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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 11 Ende der Pflichtversicherung

Elisabeth Zehetner

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw Entgeltanspruches (Abs 1)
15
II.
Vergleichsabschluss (Abs 2, 1. Fall)
 
1.
Allgemeines
6, 7
 
2.
Widmung von Vergleichsbeträgen
811
 
3.
Freiwillige Abfertigungen
12, 13
 
4.
Bindung an Gerichtsentscheidungen
III.
Bezug einer Ersatzleistung (Abs 2, 2. Fall)
15, 16
IV.
Bezug einer Winterfeiertagsvergütung (Abs 2, 3. Fall)
V.
Arbeitsunterbrechungen (Abs 3)
VI.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Abs 4)
VII.
Weitere Verweise

I. Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw Entgeltanspruches (Abs 1)

1

Nach § 11 Abs 1 erlischt die Pflichtversicherung entweder bei Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses dem Grunde nach schon mit dem (früheren) Ende des Entgeltanspruches (Variante 1) oder trotz früherer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erst mit dem (späteren) Ende des Entgeltanspruches (Variante 2). Die Abs 3, 4 und 5 des § 11 sind Sonderformen der Variante 1, Abs 2 ist eine Sonderform der Variante 2. Hiebei ist (abgesehen von Fällen, in denen das arbeitsrechtliche Verhältnis von den Beteiligten ohne die Willensübereinkunft, entgeltliche Dienste zu leisten bzw entgegenzunehmen, aufrechterhalten wird...

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