Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 143 Ruhen des Krankengeldanspruches

Walter Schober

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Ruhenstatbestände
1
II.
Nichtmeldung der Arbeitsunfähigkeit (Abs 1 Z 1)
2
III.
Entgeltfortzahlungsanspruch (Abs 1 Z 3)
36a
 
1.
Urlaubsersatzleistung
7
 
2.
Kündigungsentschädigung
8, 9
 
3.
Abschlussprovisionen
 
4.
Folgeprovisionen
IV.
Mehrfache Krankenversicherung (Abs 4)
12, 13
V.
Weitere Ruhenstatbestände (Abs 6)
1416

I. Ruhenstatbestände

1

Gemäß § 143 Abs 1 ruht der Anspruch auf Krankengeld

  • bei Nichtmeldung der Arbeitsunfähigkeit an den KVT (Z 1);

  • sofern ein gesetzlicher oder vertraglicher Entgeltsfortzahlungsanspruch gegen den AG im Ausmaß von mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge besteht (§ 49 Abs 1); bei Fortzahlungsanspruch von 50 % gebührt 50 % des Krankengeldes (Teilkrankengeld), bei darunter liegendem Fortzahlungsanspruch das volle Krankengeld (Z 3);

  • bei Gewährung von Übergangsgeld;

  • bei Präsenz-/Zivildienern und Zeitsoldaten.

II. Nichtmeldung der Arbeitsunfähigkeit (Abs 1 Z 1)

2

Gemäß § 138 Abs 2 haben die Pflichtversicherten den Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit dem KVT innerhalb einer Woche zu melden (s näher § 138 Rz 13). Satz 2 sieht die Möglichkeit der Gewährung auch für die zurückliegende Zeit in besonderen Fäll...

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