Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 120 Eintritt des Versicherungsfalles

Walter Schober

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Krankheitsbegriff (Abs 1 Z 1)
 
1.
Allgemeines
13
 
2.
Medizinischer Krankheitsbegriff
4
 
3.
Rechtlicher Krankheitsbegriff in der Judikatur
59
 
4.
Behandlungsbedürftigkeit
1012
 
5.
Zusammenspiel Krankheit und Behandlungsbedürftigkeit
 
6.
Exkurs: Überlagerung durch das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit
13a13c
 
7.
Beispiele
1425
 
8.
Eintritt des Versicherungfalles
II.
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Abs 1 Z 2)
III.
Mutterschaft (Abs 1 Z 3)
27, 28

I. Krankheitsbegriff (Abs 1 Z 1)

1. Allgemeines

1

§ 120 Abs 1 Z 1 definiert den Versicherungsfall der Krankheit als regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der eine Krankenbehandlung notwendig macht, durch die wiederum nach § 133 Abs 2 die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden sollen. Davon abzugrenzen sind Gebrechen und Dauerinvalidität.

2

Gebrechen sind ihrem Wesen nach medizinisch nicht beeinflussbare, gänzliche oder teilweise Ausfälle von normalen Körperfunktionen, die im medizinischen Sinn nicht mehr als Krankheit zu beurteilen sind (RS0084692). ...

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