Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 113 Beitragszuschläge

Andreas Blume

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Allgemeines
17
II.
Adressaten
811
III.
Höhe
1223
IV.
Rechtsprechung zu den einzelnen Tatbeständen
 
1.
Keine bzw verspätete/unvollständige Anmeldung/ Entgeltmeldung (Abs 1 Z 1, 2 und 3)
2427
 
2.
Meldung zu niedrigen Entgeltes (Abs 1 Z 4)
2831

I. Allgemeines

1

Die Auferlegung eines Beitragszuschlages nach Abs 1 ist – ungeachtet der Überschrift „Strafbestimmungen“ des ersten Teiles, Abschnitt VIII, des ASVGnicht als Verwaltungsstrafe zu werten, weshalb die Frage des subjektiven Verschuldens des DG nicht zu untersuchen ist (VwGH 2000/08/0186, 96/08/0331). Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt daher die Verhängung eines Beitragszuschlages nach Abs 1 nicht aus (VwGH 89/08/0042); vielmehr kommt es nur darauf an, dass objektiv ein Meldeverstoß verwirklicht wurde, gleichgültig aus welchen Gründen (VwGH 2004/08/0141). Voraussetzung für die Vorschreibung eines Beitragszuschlages ist somit das Vorliegen einer konkreten Meldepflichtverletzung (VwGH 2004/08/0141, 91/08/0069). Das Ob der Verhängung eines Beitragszuschlages ist verschuldensunabhängig (VwGH 83/08/0323, 83/08/0169, 2119/79). Abs 1 lässt erkennen, dass nicht jede Melde...

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