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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 109 Persönliche Abgabenfreiheit

1

Wenn an einem Rechtsgeschäft neben einem SVT mehrere Personen beteiligt sind, kann diese Befreiung dazu führen, dass allf Gebühren etc vollständig von diesen zu übernehmen sind (SV-Slg 40.032). Die Bestimmung kann nicht extensiv interpretiert und auf Wohlfahrtsfonds, Krankenfürsorgeanstalten usw ausgedehnt werden (VwGH 93/13/0009), auch wenn durch diese vergleichbarer Versicherungsschutz geboten wird (§ 6 ASVG, §§ 5, 14a ff GSVG, § 2 Abs 2 Z 2 B-KUVG). Dem Steuergesetzgeber kann in der Anknüpfung an den SV-ges definierten Begriff des SVT nicht unterstellt werden, andere als jene Einrichtungen damit bezeichnen zu wollen, welche im Normenbestand des Anknüpfungsrechtes so bezeichnet werden.

2

Zum KörperschaftsteuerG s die Definition in § 1 KStG, Betriebe gewerbl Art sind nur beschränkt von der KSt ausgenommen (vgl § 5 Z 12 KStG). Solche Betriebe (als Beispiel genannt ein Kaffeehaus), die von SVT geführt werden, sind für das Finanzrecht als selbständige Steuersubjekte zu behandeln und damit auch körperschaftsteuerpflichtig (SV-Slg 4260, zu § 118 Abs 1 SV-ÜG 1953, VwGH 2277/53).

3

Zur Befreiung von der Umsatzsteuer s § 6 Abs 1 Z 7 UStG (Fried/Felix, Das „Umsatzsteuerproblem“ der österr SV, SozSi 1996, 764). Befreit sind (nur) Ums...

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