ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
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§ 79a Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der Pensionsversicherung
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Hinsichtlich der Finanzierungsgrundsätze enthält § 79a eine Selbstbindungserklärung des Bundesgesetzgebers, die im Rahmen der sonstigen G (F-VG, FAG) erfüllt wird. Die Berichte sind auf der Homepage des NR zugänglich (s zul im Sozialbericht 2007/08, III-27 BlgNR XXIV GP, 42).