ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
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§ 67a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Notwendigkeit einer AGH | ||
II. | Grundsätzliche Haftungsvoraussetzungen (Abs 1) | ||
1. | Bauleistungen | ||
2. | Weitergabe von Bauleistungen durch Unternehmen und Beschäftigung von in Österreich versicherten Personen | ||
III. | Maßgeblicher Zeitpunkt und Umfang der Haftung (Abs 2) | ||
1. | Haftungszeitpunkt | ||
2. | Umfang der Haftung | ||
IV. | Haftungsbefreiungsgründe (Abs 3) | ||
V. | Überweisung von 25 % des Werklohnes (§ 67a Abs 3 Z 2 ASVG und § 82a Abs 3 Z 2 EStG) | ||
1. | Abwicklung der Überweisung | ||
2. | Buchung der Zahlung auf das Beitragskonto | ||
3. | Anfechtungssicherheit | ||
VI. | Guthabensrückerstattung (Abs 6) | ||
1. | Antragstellung und Abwicklung | ||
2. | Ablehnung der Auszahlung | ||
3. | Rechtsschutz | ||
VII. | Auskunftspflichten (Abs 8, 9, 11, 12) | ||
VIII. | Durchgriffshaftung (Abs 8 und 10) | ||
IX. | Geltendmachung der Haftung (Abs 13) |
I. Notwendigkeit einer AGH
1
Rund um den Jahrtausendwechsel etablierte sich vor allem in Ostösterreich eine neue Vorgangsweise, mit der in der Illegalität agierende DG öffentliche Stellen schädigen und sich dadurch persönlich bereichern. Sie bedienen sich nicht mehr (nur) der bekannten Schwarzarbeit, bei der DN einfach nicht zur SV angemeldet werden. Bei diesem neuen P...