Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 58 Fälligkeit und Einzahlung der Beiträge; Beitragsvorauszahlung

Johannes Derntl

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Lohnsummen (Abs 4)
24
II.
Vorschreibung (Abs 4)
57
III.
Fälligkeit (Abs 1)
 
1.
Lohnsummen
8
 
2.
Vorschreibung
911
 
3.
Sonderbeiträge
 
4.
Nachverrechnung
 
5.
Rückständigkeit
IV.
Beitragspflicht/Beitragsschuld (Abs 2 und 3)
V.
Einzahlung (Abs 2, 3 und 4)
1619
VI.
Rechtliche Geltendmachung (Abs 6)
2023
VII.
Beitragsvorauszahlung (Abs 8)
VIII.
Sonderfälle (Abs 4 und Abs 7)
25, 26
IX.
Vertreter (Abs 5)

Vorspann

1

§ 58 steht unter der Überschrift „Fälligkeit und Einzahlung der Beiträge; Beitragsvorauszahlung“. Die Bestimmung beinhaltet aber darüber hinaus noch einen sehr bedeutsamen Aspekt des Beitragsrechtes, nämlich die beiden Arten der Beitragsverrechnung in der Pflichtversicherung:

I. Lohnsummen (Abs 4)

2

Dieses Verfahren stellt gemäß der Konzeption des ASVG den Regelfall dar (vgl dazu 624 BlgNR 21. GP, 19 zur 58. Nov). Der DG hat nach Ablauf des Beitragszeitraumes die Gesamtsumme der in diesem Zeitraum gebührenden und darüber hinaus gezahlten Entgelte mittels Beitragsnachweisung zu melden (§ 34) und die Beiträge von dieser Gesamtsumme zu ermitteln. Es wird deshalb auch von Selbstverrechnung gesprochen. Jeder Vers wird einer ...

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