ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
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§ 41 Form der Meldungen
1
Informationen zum elektronischen Datenaustausch: s www.elda.at.
2
Zur Zulässigkeit alternativer Meldemöglichkeiten: s die Richtlinie über Ausnahmen von der Meldeerstattung mittels Datenfernübertragung – RMDFÜ 2005 (avsv Nr 145/2005 idF 124/2007 abrufbar unter www.avsv.at).
3
Zu Abs 4 Z 3: Im Hinblick darauf, dass es beim Absenden einer Telekopie grds zu Fehlern kommen kann, die die tatsächl Übermittlung verhindern, ist es erforderlich, den Sendebericht zur Überprüfung der fehlerfreien Übermittlung zu kontrollieren und im Falle einer Fehlermeldung die Mindestangaben-Anmeldung neuerlich abzusenden (VwGH 2008/08/0201).