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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Dokumentvorschau
Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 447 Genehmigung zu Veränderungen von Vermögensbeständen

Josef Souhrada

1

Diese Bestimmung steht Delegierungen nach § 434 oder § 441f Abs 4 dann entgegen, wenn diese dazu führen würden, dass für bestimmte Entscheidungen keine Verwaltungsbeschlüsse mehr notwendig wären.

2

Der Genehmigungsvorbehalt ist Teil des Aufsichtsrechts und nach dessen Bestimmungen auszulegen, wodurch es nicht im ungebundenen Ermessen der Aufsicht liegt, eine Maßnahme zu genehmigen. Heranzuziehen sind die Prüfungsmaßstäbe des § 449. Der Hinweis auf § 31 Abs 7 Z 1 in Abs 1 und 2 bezieht sich auf jene Sachverhalte, in denen der HV zustimmungsberechtigt ist. Eine Erweiterung des Zustimmungsrechts des HV auf alle Fälle, in denen eine ministerielle Genehmigung nach § 447 erforderlich ist, kann aus diesen Hinweisen nicht abgeleitet werden. Ein Zustimmungsrecht des HV wurde verneint, wenn der dem Vorhaben zu Grunde liegende Verwendungszweck (Parkplatz) von § 31 Abs 7 nicht erfasst war (Anlassfall: Hauptstelle der KGKK, Schreiben des HV 41-ORG-23.21/11 Rl v ).

3

Genehmigungspflichtig sind, da Beschränkungen der Selbstverwaltung restriktiv auszulegen sind, erst jene Beschlüsse, durch welche die konkreten Grundlagen für die jeweilige...

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