zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 441g Verbandsmanagement

Josef Souhrada

1

Grundlage der Tätigkeit von Verbandsmanagern sind Dienstverträge, keine öffentlich-rechtlichen Bestellungsakte. Verbandsmanager sind keine Versicherungsvertreter (Funktionäre) nach § 420 ASVG. Wer Mitglied des Verbandsmanagements ist, ergibt sich (deklarativ) aus der Eintragung des HV im Ergänzungsregister (www.ersb.gv.at, ONr 215) und aus der Kundmachung der Aufgabenübertragungen (avsv 110/2009, Änderung bei Redaktionsschluss in Vorbereitung). Der Nachweis der Vertretungsbefugnis kann auch durch eine aufsichtsbehördliche Bestätigung nach § 434 Abs 2 dokumentiert werden. Eine Rangreihenfolge der Stellvertreter ist ges nicht vorgesehen.

2

Die aktuelle vierjährige Funktionsperiode des Verbandsmanagements läuft von April 2013 bis Ende März 2017 (zu ihrem ursprünglichen Beginn s § 618 Abs 6 und 7).

3

Zur Anwendbarkeit des Stellenbesetzungsrechts siehe § 460 Rz 4. Wenn auch bei Wiederbesetzungen jedenfalls eine Ausschreibung vorzunehmen wäre, hätte Abs 1 letzter Satz keinen normativen Wert.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.