Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 414 Örtliche Zuständigkeit des Landeshauptmannes

Beatrix Bartos/Johannes Derntl

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Gemäß § 66a Abs 1 AlVG sind Personen, die sich auf Grund eines gerichtlichen Urteils in Strafhaft befinden und ihrer Arbeitspflicht gemäß § 44 des Strafvollzugsgesetzes nachkommen, arbeitslosenversichert. Gemäß § 66a Abs 6 AlVG sind die Beiträge für Strafgefangene an die NÖGKK zu entrichten. Der Bund (BMJ) ist in diesem Zusammenhang einem DG gleichzuhalten. Im Fall von Streitigkeiten über die Arbeitslosenversicherungspflicht oder über die dafür zu entrichtenden Beiträge ist daher der LH von NÖ als Rechtsmittelnstanz zuständig. In diesem Verfahren kommt den Landesgeschäftsstellen des AMS Parteistellung zu (VwGH 2001/08/0220).

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