ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
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§ 413 Sachliche Zuständigkeit des Landeshauptmannes
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||
I. | Verfahrensrechtliches | |
II. | Entscheidung über Versicherungszugehörigkeit und -zuständigkeit, Leistungszugehörigkeit und -zuständigkeit |
I. Verfahrensrechtliches
1
Im Verfahren vor dem LH gelten die Bestimmungen der §§ 63 ff AVG über die Berufung und die Abänderung von Bescheiden nicht, sondern die Bestimmungen der §§ 37 ff AVG über das Ermittlungsverfahren und die Erlassung von Bescheiden. Dies ergibt sich daraus, dass nicht alle Bestimmungen des AVG im Verfahren vor den SVT anzuwenden sind (Teschner/Widlar/Pöltner, § 413 Anm 1); aA VwGH 1682/1956: Der LH erkennt über den Anspruch gegen einen Bescheid des SVT nicht in erster Instanz, sondern als Rechtsmittelbehörde. In dieser Eigenschaft ist er berechtigt, die für das Berufungsverfahren geltende Vorschrift des § 66 Abs 2 AVG anzuwenden.
2
Die Einspruchsbehörde hat auch die Rechtzeitigkeit des Einspruches von Amts wegen zu prüfen. Eine meritorische Erledigung des Einspruches ist inhaltlich rechtswidrig, wenn der Einspruch als verspätet zurückzuweisen gewesen wäre (VwGH 92/08/0138).
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Gemäß § 45 Abs 2 AVG hat die Behörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeu...