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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 412 Einspruch gegen Bescheide der Versicherungsträger

Beatrix Bartos/Johannes Derntl

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Rechtzeitigkeit und Einbringung eines Einspruches
14
II.
Inhalt und Form eines Einspruches
5, 6
III.
Möglichkeit der Einbringung von Einsprüchen
712
IV.
Die Einspruchsvorentscheidung
1320
V.
Der Vorlageantrag
2124
VI.
Aufschiebende Wirkung des Einspruches
 
1.
Keine Frist für den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung
2528
 
2.
Konkretisierungsgebot eines Aufschiebungsantrages
2934

I. Rechtzeitigkeit und Einbringung eines Einspruches

1

Die Formulierung des § 412 Abs 2 ASVG ist insofern unklar, als die Begriffe „Einbringung“ und „Einlangen“ verwendet werden und die Begriffe unterschiedliche Bedeutungen haben. „Eingebracht“ ist ein Einspruch bereits mit der Absendung an die (richtige) Einbringungsstelle, „Einlangen“ stellt auf das Eintreffen bei der Behörde ab. Dass durch den Klammerausdruck eine Gleichstellung der beiden Begriffe gemeint sei, wäre ein Bruch mit der gängigen Terminologie. Es ist daher davon auszugehen, dass grundsätzlich die „Einbringung“ im herkömmlichen Sinn maßgebend sein soll, während auf das „Einlangen“ (nur) dann abzustellen ist, wenn der Einspruch bei einer unrichtigen Einbringungsstelle eingebracht und daher ...

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