Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 410 Bescheide der Versicherungsträger in Verwaltungssachen

Beatrix Bartos/Johannes Derntl

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Inhalt, Form und Zustellung der Bescheide
13
II.
Fallbeispiele
 
1.
Fälle, in denen keine Bescheiderlassung zu erfolgen hat
410
 
2.
Fälle, in denen ein Bescheid zu erlassen ist
1113
III.
Entscheidungspflicht des Versicherungsträgers (Devolutionsantrag)
1419
IV.
Verzögerung nicht nur aus Verschulden des Versicherungsträgers
20, 21

I. Inhalt, Form und Zustellung der Bescheide

1

Grundsätzlich ist festzustellen, dass jede Partei eines Verwaltungsverfahrens einen Anspruch auf die Erlassung eines Bescheides betreffend ihren Antrag hat (VwGH 08/1776/80). Gemäß § 357 gelten für die Form und den Inhalt der Bescheide die Regelungen der §§ 58–61 sowie des § 62 Abs 4 AVG.

2

In jedem Fall, in dem der Inhalt einer behördlichen Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen lässt, ist die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid für den Bescheidcharakter der Erledigung essentiell. An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach dem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen. Wenn eine behördliche Erledigung nicht als Bescheid bezeichnet wurde, liegt daher nur dan...

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