ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
4. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 356 Zuständigkeit der Gerichte
1
Rechtsstreitigkeiten nach den §§ 332–337 (Schadenersatzansprüche der Versicherten, die auf die VT übergegangen sind, sowie besondere Haftungsbestimmungen) sind nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens, sondern im streitigen Rechtsweg zu verfolgen (vgl auch § 332 Rz 63 ff).